Transport (radioaktiver Stoffe): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen bedarf grundsätzlich der Genehmigung. Je nach Art und Menge der transportierten radioaktiven Stoffe müssen bestimmte Verpackungsvorschriften beachtet werden.   
Der Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen bedarf grundsätzlich der Genehmigung. Je nach Art und Menge der transportierten radioaktiven Stoffe müssen bestimmte Verpackungsvorschriften beachtet werden.   
Verweis auf Rechtstext
:Nach {{Lexikon Kernenergie}}
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:Aktuell verwendet in:
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:{{Grenzwerte Bevölkerung}}
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==Weblinks  ==
*[https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/BJNR138900009.html Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB]


==Referenzen==
==Referenzen==

Version vom 9. Juni 2022, 12:58 Uhr

Der Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen bedarf grundsätzlich der Genehmigung. Je nach Art und Menge der transportierten radioaktiven Stoffe müssen bestimmte Verpackungsvorschriften beachtet werden.

Nach Lexikon zur Kernenergie[1]
Aktuell verwendet in:
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[2]

Weblinks

Referenzen

  1. Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023