Gefährdetes Gebiet: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 8: | Zeile 8: | ||
[[Category:Zuständigkeit A5]] | [[Category:Zuständigkeit A5]] | ||
[[Category:Glossar]] | [[Category:Glossar]] | ||
[[Category: | [[Category:AG83-22]] | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
<section end=more /> | <section end=more /> | ||
Version vom 12. Juni 2023, 14:24 Uhr
Als gefährdetes Gebiet wird das Gebiet bezeichnet, in dem zur Abwehr akuter Gefahren nach den Ergebnissen der radiologischen Lageermittlung wegen der festgestellten oder zu besorgenden Überschreitung der Eingreifwerte eine oder mehrere der Maßnahmen Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten und Evakuierung erwogen werden müssen. Das gefährdete Gebiet wird durch Zonen und Sektoren näher beschrieben.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4