Gefährdetes Gebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Als gefährdetes Gebiet wird das Gebiet bezeichnet, in dem zur Abwehr akuter Gefahren nach den Ergebnissen der radiologischen Lageermittlung wegen der festgestellten oder zu besorgenden Überschreitung der [[Eingreifwerte]] eine oder mehrere der Maßnahmen [[Aufenthalt in Gebäuden]], [[Jodblockade|Einnahme von Jodtabletten]] und [[Evakuierung]] erwogen werden müssen. Das gefährdete Gebiet wird durch Zonen und Sektoren näher beschrieben.  
Als gefährdetes Gebiet wird das Gebiet bezeichnet, in dem zur Abwehr akuter Gefahren nach den Ergebnissen der radiologischen Lageermittlung wegen der festgestellten oder zu besorgenden Überschreitung der [[Eingreifwerte]] eine oder mehrere der Maßnahmen [[Aufenthalt in Gebäuden]], [[Jodblockade|Einnahme von Jodtabletten]] und [[Evakuierung]] erwogen werden müssen. Das gefährdete Gebiet wird durch Zonen und Sektoren näher beschrieben. <section begin=more />
<section begin=more />
:Aktuell verwendet in:
== Verwendet in ==
:{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}
{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}
 


[[Category:Glossar A5]]
[[Category:Glossar A6]]
[[Category:Glossar A6]]
[[Category:Zuständigkeit A5]]
[[Category:Zuständigkeit A5]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Ungeprüft]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Version vom 24. Februar 2021, 12:58 Uhr

Als gefährdetes Gebiet wird das Gebiet bezeichnet, in dem zur Abwehr akuter Gefahren nach den Ergebnissen der radiologischen Lageermittlung wegen der festgestellten oder zu besorgenden Überschreitung der Eingreifwerte eine oder mehrere der Maßnahmen Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten und Evakuierung erwogen werden müssen. Das gefährdete Gebiet wird durch Zonen und Sektoren näher beschrieben.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4