Notfallexpositionssituation: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß § 2 Abs. 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ StrlSchG] ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref>
#REDIRECT [[Expositionssituation]]


Expositionssituation infolge eines Notfalls.<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref>
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== Verwendet in  ==
<references/>




[[Category:Glossar]]


[[Category:Glossar A5]]


[[Category:Glossar]]
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2022, 11:53 Uhr

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