Dosiskonversionsfaktor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Weiterleitung nach Dosiskonversionskoeffizient erstellt
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(13 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der Zusammenhang zwischen der Strahlenexposition infolge Inhalation kurzlebiger Radonfolgeprodukte, die in der Einheit mJ∙h∙m<sup>-3</sup> bzw. MeV∙h∙m<sup>-3</sup> oder Bq∙h∙m<sup>-3</sup> angegeben wird (siehe Potentielle Alpha-Energie-Konzentration (PAEK) oder Radonexposition) und der effektiven Dosis, die in der Einheit mSv angegeben wird, ist durch die Dosiskonversionsfaktoren festgelegt. Die von der ICRP angegebenen Dosiskonversionsfaktoren für Beschäftigte (am Arbeitsplatz) und die Bevölkerung (im Wohnraum) lauten:<br>
#REDIRECT [[Dosiskonversionskoeffizient]]
:Beschäftigte: 1,4 mSv / mJ∙h∙m<sup>-3</sup>;<br>
 
:Bevölkerung: 1,1 mSv / mJ∙h∙m<sup>-3</sup>.<br>
Legt man für den Wohnraum bzw. Innenraum einen Gleichgewichtsfaktor von 0,4 zugrunde, ergeben sich für den Zusammenhang zwischen einer gemessenen Radonexposition (angegeben in Bq·h·m<sup>-3</sup>) und der effektiven Dosis folgende Dosiskonversionsfaktoren:<br>
:Beschäftigte: 3,2·10<sup>-6</sup> mSv / Bq·h·m<sup>-3</sup>;<br>
:Bevölkerung: 2,5·10<sup>-6</sup> mSv / Bq·h·m<sup>-3</sup>.
Mit diesen Werten ergibt sich z. B. für die jährliche Strahlenexposition der Bevölkerung in Wohnräumen bei einer mittleren Radonkonzentration von 50 Bq·m<sup>-3</sup> und einer Aufenthaltsdauer von 7000 h eine Strahlenexposition von 0,9 mSv.<br> aus: [https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlsch_messungen_glossar.pdf Glossar Messanleitungen Stand 2009]
[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Zuständigkeit A1]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Neue Glossareinträge]]
[[Category:AG83-12]]
 
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Aktuelle Version vom 21. Juli 2022, 14:52 Uhr

Weiterleitung nach: