Notfallkommunikation: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Notfallkommunikation ist der Austausch von Informationen zu behördlichen Maßnahmen, Anordnungen oder Aufforderungen zur Bewältigung eines Notfalls.  
Notfallkommunikation ist der Austausch von Informationen zu behördlichen Maßnahmen, Anordnungen oder Aufforderungen zur Bewältigung eines [[Notfall]]s.  
:Aktuell verwendet in:
:{{SSK|321}}
:{{Strahlennotfallmedizin}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Strahlennotfallmedizin}}


==Referenzen==
==Referenzen==
Zeile 9: Zeile 9:
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:AG83-09]]
[[Category:AG83-09]]
 
[[Category:Geprüft 2022]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 11:48 Uhr

Notfallkommunikation ist der Austausch von Informationen zu behördlichen Maßnahmen, Anordnungen oder Aufforderungen zur Bewältigung eines Notfalls.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022