Schutzgut für den Strahlenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen derselben Benutzerin werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Babel|Objects of protection}}
{{Babel|Objects of protection}}
Schutzgüter für den Strahlenschutz sind Menschen, Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen sowie die [[Umweltmedien im Strahlenschutz|Umweltmedien]] Wasser, Boden und Luft. Schutzgüter gemäß [https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/__2.html §&nbsp;2 Abs&nbsp;1 UVPG 2010] sind Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.<section begin="more" />
Schutzgüter für den Strahlenschutz sind Menschen, Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen sowie die [[Umweltmedien im Strahlenschutz|Umweltmedien]] Wasser, Boden und Luft. Schutzgüter gemäß [https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/__2.html §&nbsp;2 Abs&nbsp;1 UVPG 2010] sind Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.<section begin="more" />
:Aktuell verwendet in:
:{{SSK|317}}
:{{Vorlage:Empf Umweltschutz}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Empf Umweltschutz}}  
:{{AG83 2021|15|April}}


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Naturgüter]]
*[[Naturhaushalt]]
*[[Umwelt im Strahlenschutz]]
*[[Umwelt im Strahlenschutz]]


Zeile 18: Zeile 15:
[[Category:Zuständigkeit A3]]
[[Category:Zuständigkeit A3]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Geprüft AG83]]
[[Category:Geprüft 2021]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Aktuelle Version vom 25. November 2022, 15:30 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Schutzgüter für den Strahlenschutz sind Menschen, Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen sowie die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft. Schutzgüter gemäß § 2 Abs 1 UVPG 2010 sind Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2016[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Schutz der Umwelt im Strahlenschutz. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 286. Sitzung der SSK am 01. Dezember 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 02.05.2017 B4