Umwelt im Strahlenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Unter dem Begriff Umwelt wird in Deutschland das auf ein konkretes Gebiet bezogene Gesamtsystem von Menschen, [[Naturhaushalt]] und Landschaft, Kulturgütern und sonstigen Sachgütern sowie das Wirkungsgefüge zwischen diesen [[Schutzgut für den Strahlenschutz|Schutzgütern (hier bezogen auf den Strahlenschutz)]] verstanden. <section begin="more" />
Unter dem Begriff Umwelt wird in Deutschland das auf ein konkretes Gebiet bezogene Gesamtsystem von Menschen, Naturhaushalt und Landschaft, Kulturgütern und sonstigen Sachgütern sowie das Wirkungsgefüge zwischen diesen [[Schutzgut für den Strahlenschutz|Schutzgütern (hier bezogen auf den Strahlenschutz)]] verstanden. <section begin="more" />
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==Referenzen==
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Aktuelle Version vom 25. November 2022, 16:31 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Unter dem Begriff Umwelt wird in Deutschland das auf ein konkretes Gebiet bezogene Gesamtsystem von Menschen, Naturhaushalt und Landschaft, Kulturgütern und sonstigen Sachgütern sowie das Wirkungsgefüge zwischen diesen Schutzgütern (hier bezogen auf den Strahlenschutz) verstanden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2016[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Schutz der Umwelt im Strahlenschutz. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 286. Sitzung der SSK am 01. Dezember 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 02.05.2017 B4