Dosisdokumentation: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Dosisdokumentation ist die dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben ([https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__85.html StrlSchG 2017 § 85]) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss. | |||
==Weitere Definitionen== | ==Weitere Definitionen== |
Version vom 23. Januar 2023, 14:29 Uhr
Die Dosisdokumentation ist die dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben (StrlSchG 2017 § 85) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Aufzeichnung und Archivierung dosisrelevanter Daten.
- SSK 2016[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Dosisdokumentation und Archivierung digitaler Bild- und Untersuchungsdaten in Radiologie und Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 282. Sitzung der SSK am 23./24. Juni 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 20.03.2017 B3