Befundrelevante Bilddaten (radiologisch): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Befundrelevante Bilddaten (radiologisch) sind eine Teilmenge von [[Bilddaten]], auf denen der erhobene [[Befund (radiologisch)|Befund]] beruht und nachvollzogen werden kann, die nach Strahlenschutzrecht zu archivieren sind
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== Siehe auch  ==
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===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Teilmenge von Bilddaten, auf denen der erhobene Befund beruht und nachvollzogen werden kann, die nach Strahlenschutzrecht zu archivieren sind.
Teilmenge von Bilddaten, auf denen der erhobene Befund beruht und nachvollzogen werden kann, die nach Strahlenschutzrecht zu archivieren sind.
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==Referenzen==
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 10:15 Uhr

Befundrelevante Bilddaten (radiologisch) sind eine Teilmenge von Bilddaten, auf denen der erhobene Befund beruht und nachvollzogen werden kann, die nach Strahlenschutzrecht zu archivieren sind

Diese Definition wurde zuletzt in der 323. Sitzung der SSK am 3./4. Februar 2023 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Teilmenge von Bilddaten, auf denen der erhobene Befund beruht und nachvollzogen werden kann, die nach Strahlenschutzrecht zu archivieren sind.

SSK 2016[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Dosisdokumentation und Archivierung digitaler Bild- und Untersuchungsdaten in Radiologie und Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 282. Sitzung der SSK am 23./24. Juni 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 20.03.2017 B3