Dosisdokumentation: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben ([https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__85.html StrlSchG 2017 § 85]) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.   
Die Dosisdokumentation ist die dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben ([https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__85.html StrlSchG 2017 § 85]) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.   
:{{SSK|323}}


==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
Zeile 12: Zeile 13:
[[Category:Zuständigkeit A2]]
[[Category:Zuständigkeit A2]]
[[Category:AG83-17]]
[[Category:AG83-17]]
[[Category:Geprüft 2023]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 10:45 Uhr

Die Dosisdokumentation ist die dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben (StrlSchG 2017 § 85) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.

Diese Definition wurde zuletzt in der 323. Sitzung der SSK am 3./4. Februar 2023 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Aufzeichnung und Archivierung dosisrelevanter Daten.

SSK 2016[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Dosisdokumentation und Archivierung digitaler Bild- und Untersuchungsdaten in Radiologie und Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 282. Sitzung der SSK am 23./24. Juni 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 20.03.2017 B3