Dosisdokumentation: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufzeichnung und [[Archivierung]] dosisrelevanter Daten.<section begin=more />
Die Dosisdokumentation ist die dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben ([https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__85.html StrlSchG 2017 § 85]) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss. 
:Aktuell verwendet in:
:{{SSK|323}}
:{{Vorlage: Empf Dosisdokumentation}}


==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Aufzeichnung und Archivierung dosisrelevanter Daten.
:{{Referenzen|Vorlage:Empf Dosisdokumentation}}
==Referenzen==
<references />


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[[Category:Zuständigkeit A2]]
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 10:45 Uhr

Die Dosisdokumentation ist die dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben (StrlSchG 2017 § 85) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.

Diese Definition wurde zuletzt in der 323. Sitzung der SSK am 3./4. Februar 2023 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Aufzeichnung und Archivierung dosisrelevanter Daten.

SSK 2016[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Dosisdokumentation und Archivierung digitaler Bild- und Untersuchungsdaten in Radiologie und Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 282. Sitzung der SSK am 23./24. Juni 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 20.03.2017 B3