Personendosis: Unterschied zwischen den Versionen

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==ICRP 103==
Es gibt verschiedene Größen, die die Personendosis beschreiben: die Tiefen-Personendosis ''H<sub>p</sub>''(10), Oberflächen-Personendosis ''H<sub>p</sub>''(0,07) und Augenlinsen-Personendosis ''H<sub>p</sub>''(3). Der Messwert der Tiefen-Personendosis ''H<sub>p</sub>''(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise eines Personendosimeters vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und die [[Organ-Äquivalentdosis|Organ-Äquivalentdosen]] tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis ''H<sub>p</sub>''(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis ''H<sub>p</sub>''(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des verwendeten Personendosimeters.  
Eine Dosismessgröße. Die Äquivalentdosis in ICRU-Weichteilgewebe in einer geeigneten Tiefe d unter der Stelle der Körperoberfläche, an der das Personendosimeter getragen wird. Die Einheit der Personendosis ist das Joule pro Kilogramm (J kg-1), ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).
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== Verwendet in  ==
==Weitere Definitionen==
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===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis (''H''<sub>p</sub>(''d'')) ist J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv).
 
Es gibt verschiedene Größen, die die Personendosis beschreiben: die Größen Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10), Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) und Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3).  Der Messwert der Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10) stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosen tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise der jeweiligen Personendosimeter.
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Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis ist J&nbsp;kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv).<br>
Als Personendosis gelten die Größen Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10), Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) und Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3). Der Messwert der Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise der Personendosimeter vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und die [[Organ-Äquivalentdosis|Organ-Äquivalentdosen]] tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des Personendosimeters.
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===In ICRP 103===
Die Personendosis (''H''<sub>p</sub>(''d'')) ist eine Dosismessgröße. Die [[Äquivalentdosis]] in ICRU-Weichteilgewebe in einer geeigneten Tiefe d unter der Stelle der Körperoberfläche, an der das Personendosimeter getragen wird. Die Einheit der Personendosis ist das Joule pro Kilogramm (J&nbsp;kg<sup>-1</sup>), ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).
:{{ICRP103}}
 
=== Im ICRP Glossary (Englisch)  ===
[http://icrpaedia.org/Personal_dose_equivalent Personal dose equivalent]
 
===In Rechtstexten===
Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage 18 Teil A angegebenen Messgrößen an einer für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche.
:{{StrlSchV2018|1|14}}  
 
==Referenzen==
<references />


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[[Category:Glossar A4]]
[[Category:Glossar A4]]
[[Category:Glossar A5]]
[[Category:Glossar A5]]
[[Category:Zuständigkeit A4]]
[[Category:Glossar]]
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[[Category:ICRP Glossary]]
[[Category:Geprüft 2023]]
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Aktuelle Version vom 10. Mai 2023, 10:23 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Die Personendosis ist die Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis (Hp(d)) ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Sv).

Es gibt verschiedene Größen, die die Personendosis beschreiben: die Tiefen-Personendosis Hp(10), Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) und Augenlinsen-Personendosis Hp(3). Der Messwert der Tiefen-Personendosis Hp(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise eines Personendosimeters vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosen tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis Hp(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des verwendeten Personendosimeters.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis (Hp(d)) ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv).

Es gibt verschiedene Größen, die die Personendosis beschreiben: die Größen Tiefen-Personendosis Hp(10), Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) und Augenlinsen-Personendosis Hp(3). Der Messwert der Tiefen-Personendosis Hp(10) stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosen tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis Hp(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise der jeweiligen Personendosimeter.

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Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv).
Als Personendosis gelten die Größen Tiefen-Personendosis Hp(10), Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) und Augenlinsen-Personendosis Hp(3). Der Messwert der Tiefen-Personendosis Hp(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise der Personendosimeter vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosen tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis Hp(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des Personendosimeters.

SSK 2018[2]

In ICRP 103

Die Personendosis (Hp(d)) ist eine Dosismessgröße. Die Äquivalentdosis in ICRU-Weichteilgewebe in einer geeigneten Tiefe d unter der Stelle der Körperoberfläche, an der das Personendosimeter getragen wird. Die Einheit der Personendosis ist das Joule pro Kilogramm (J kg-1), ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Personal dose equivalent

In Rechtstexten

Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage 18 Teil A angegebenen Messgrößen an einer für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche.

StrlSchV 2018 § 1 Abs. 14[3]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  3. StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist