In-House-Herstellung (Radiopharmaka): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 19. Mai 2023, 10:48 Uhr

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Als In-House-Herstellung von Radiopharmaka bezeichnet man die Herstellung von radioaktiven Arzneimitteln zur Anwendung innerhalb der eigenen Einrichtung. Diese kann z. B. in nuklearmedizinischen Abteilungen von Kliniken, Forschungseinrichtungen, niedergelassenen Praxen etc. stattfinden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022