In-House-Herstellung (Radiopharmaka): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Weiterleitung|Eigenherstellung (Radiopharmaka)}} Als In-House-Herstellung von Radiopharmaka bezeichnet man die Herstellung von radioaktive…“ |
(kein Unterschied)
|
Version vom 19. Mai 2023, 10:48 Uhr
Eigenherstellung (Radiopharmaka) ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Als In-House-Herstellung von Radiopharmaka bezeichnet man die Herstellung von radioaktiven Arzneimitteln zur Anwendung innerhalb der eigenen Einrichtung. Diese kann z. B. in nuklearmedizinischen Abteilungen von Kliniken, Forschungseinrichtungen, niedergelassenen Praxen etc. stattfinden.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022