Erlaubnisfreie Herstellung (Radiopharmaka): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Herstellung des [[Radiopharmakon]]s durch den anwendenden Arzt oder unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung auf der Rechtsgrundlage des [[https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__13.html § 13 Absatz 2 b des AMG]].  
Die Herstellung des [[Radiopharmakon]]s durch den anwendenden Arzt oder unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung auf der Rechtsgrundlage des [https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__13.html § 13 Absatz 2 b des AMG].  
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== Siehe auch  ==
== Siehe auch  ==
*[[Radiopharmakon]]
*[[Radiopharmakon]]
*[[In-House Herstellung (Radiopharmaka)]]
*[[In-House-Herstellung (Radiopharmaka)]]
*[[Eigenherstellung (Radiopharmaka)]]
 


==Referenzen==
==Referenzen==

Aktuelle Version vom 19. Mai 2023, 10:49 Uhr

Die Herstellung des Radiopharmakons durch den anwendenden Arzt oder unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung auf der Rechtsgrundlage des § 13 Absatz 2 b des AMG.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Siehe auch


Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022