Freimessen radioaktiver Klinikabfälle: Unterschied zwischen den Versionen
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Freimessen radioaktiver Klinikabfälle ist ein messtechnischer Nachweis für die behördliche [[Freigabe]]. [[Radioaktiver Abfall|Radioaktive Abfälle]] werden freigemessen, wenn ihre [[Radioaktivität]] so gering ist, dass sie den sonstigen Klinikabfällen zugerechnet und dann entsprechend behandelt bzw. deponiert werden können. Die Freimessung kann unter Umständen eine vorangegangene Zwischenlagerzeit erfordern, damit Abfälle mit kurzen [[Physikalische Halbwertszeit|Halbwertszeiten]] während der Zwischenlagerung - in diesem Fall auch Abklingzeit genannt - ihre [[Aktivität]] verlieren. | |||
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Aktuelle Version vom 30. Mai 2023, 15:16 Uhr
Sprachen: | Deutsch English |
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Freimessen radioaktiver Klinikabfälle ist ein messtechnischer Nachweis für die behördliche Freigabe. Radioaktive Abfälle werden freigemessen, wenn ihre Radioaktivität so gering ist, dass sie den sonstigen Klinikabfällen zugerechnet und dann entsprechend behandelt bzw. deponiert werden können. Die Freimessung kann unter Umständen eine vorangegangene Zwischenlagerzeit erfordern, damit Abfälle mit kurzen Halbwertszeiten während der Zwischenlagerung - in diesem Fall auch Abklingzeit genannt - ihre Aktivität verlieren.
- Nach Glossar BfS
- Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022