In-House-Herstellung (Radiopharmaka): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Aktuelle Version vom 30. Mai 2023, 16:12 Uhr
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Eigenherstellung (Radiopharmaka) ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Als In-House-Herstellung von Radiopharmaka bezeichnet man die Herstellung von radioaktiven Arzneimitteln zur Anwendung innerhalb der eigenen Einrichtung. Diese kann z. B. in nuklearmedizinischen Abteilungen von Kliniken, Forschungseinrichtungen, niedergelassenen Praxen etc. stattfinden.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022