Notfallplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Hinweis auf ANoPl etc ergänzen
Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine [[Notfallexpositionssituation]] anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien. Bund und Länder stellen Notfallpläne auf. In den Notfallplänen sind die geplanten angemessenen Reaktionen auf mögliche Notfälle anhand bestimmter Referenzszenarien darzustellen (vgl. Abschnitt 3 StrlSchG).
Als übergreifendes Dokument gibt der Allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) insbesondere grundlegende Schutzstrategien für unterschiedliche Arten von radiologischen Notfällen mit unterschiedlich schweren Auswirkungen wieder.


Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine [[Notfallexpositionssituation]] anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien. Bund und Länder stellen Notfallpläne auf. In den Notfallplänen sind die geplanten angemessenen Reaktionen auf mögliche Notfälle anhand bestimmter Referenzszenarien darzustellen (vgl. Abschnitt 3 StrlSchG).
== Siehe auch ==
*[[Allgemeiner Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund)]]
*[[Notfallhandbuch]]
 
== Weblinks  ==
[ ANoPl-Bund] Link Bundesanzeiger ergänzen


==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine [[Notfallexpositionssituation]] anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien.  
Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine [[Notfallexpositionssituation]] anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien.  
:{{Euratom Art4|30}}
:{{Euratom Art4|30}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}


== Siehe auch ==
*[[Notfallhandbuch]]
==Weitere Definitionen==
=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
[http://www.icrpaedia.org/Emergency_plan Emergency plan]
[http://www.icrpaedia.org/Emergency_plan Emergency plan]

Version vom 4. Dezember 2023, 16:54 Uhr

Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine Notfallexpositionssituation anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien. Bund und Länder stellen Notfallpläne auf. In den Notfallplänen sind die geplanten angemessenen Reaktionen auf mögliche Notfälle anhand bestimmter Referenzszenarien darzustellen (vgl. Abschnitt 3 StrlSchG). Als übergreifendes Dokument gibt der Allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) insbesondere grundlegende Schutzstrategien für unterschiedliche Arten von radiologischen Notfällen mit unterschiedlich schweren Auswirkungen wieder.

Siehe auch

Weblinks

[ ANoPl-Bund] Link Bundesanzeiger ergänzen

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine Notfallexpositionssituation anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien.

Art 4 Abs. 30 Richtlinie 2013/59/Euratom
Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Emergency plan

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3