Abklinglagerung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Abklinglagerung bezeichnet die Lagerung von [[Radioaktiver Stoff|radioaktiven Reststoffen]], damit deren [[Aktivität]] so weit abklingt, dass die weitere Behandlung und Beseitigung unter optimierten Strahlenschutzbedingungen durchgeführt werden können oder gegebenenfalls eine [[Freigabe]] erfolgen kann. | Abklinglagerung bezeichnet die Lagerung von [[Radioaktiver Stoff|radioaktiven Reststoffen]], damit deren [[Aktivität]] so weit abklingt, dass die weitere Behandlung und Beseitigung unter optimierten Strahlenschutzbedingungen durchgeführt werden können oder gegebenenfalls eine [[Freigabe]] erfolgen kann. | ||
:Aktuell verwendet in: ESK 2020<ref>Entsorgungskommission (ESK). [https://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Empfehlung_LL-ST_ESK84_05.11.2020.pdf Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen.] Empfehlung der Entsorgungskommission, vom 05.11.2020</ref> | :Aktuell verwendet in: ESK 2020<ref>Entsorgungskommission (ESK). [https://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Empfehlung_LL-ST_ESK84_05.11.2020.pdf Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen.] Empfehlung der Entsorgungskommission, vom 05.11.2020</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 26. März 2024, 09:44 Uhr
Abklinglagerung bezeichnet die Lagerung von radioaktiven Reststoffen, damit deren Aktivität so weit abklingt, dass die weitere Behandlung und Beseitigung unter optimierten Strahlenschutzbedingungen durchgeführt werden können oder gegebenenfalls eine Freigabe erfolgen kann.
- Aktuell verwendet in: ESK 2020[1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Referenzen
- ↑ Entsorgungskommission (ESK). Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Entsorgungskommission, vom 05.11.2020