Absorptionsklasse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Einteilung von im Atemtrakt abgelagerten Stoffen entsprechend ihrer Absorptionsraten ins Blut. Es gibt die Absorptionsklassen * F (schnelle Absorption), * M (m…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Einteilung von im Atemtrakt abgelagerten Stoffen entsprechend ihrer Absorptionsraten ins Blut. Es
Die Absorptionsklasse stellt eine Einteilung von im Atemtrakt abgelagerten Stoffen entsprechend ihrer Absorptionsraten ins Blut dar. Es gibt die Absorptionsklassen
gibt die Absorptionsklassen
* F (schnelle Absorption),
* F (schnelle Absorption),
* M (mäßig schnelle Absorption),
* M (mäßig schnelle Absorption),
* S (langsame Absorption) und
* S (langsame Absorption) und
* V (sehr schnelle Absorption).
* V (sehr schnelle Absorption).<section begin=more />
<small>aus: [https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_42_2.pdf Richtlinie Inkorporationsüberwachung]
:Nach: {{Richtlinie Inkorporationsüberwachung}}
</small>
:{{SSK|330}}
[[category: Glossar]]
 
==Siehe auch==
*[[Inhalation]]
 
==Referenzen==
<references />
 
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Zuständigkeit A4]]
[[category:AG83-19]]
__NOTOC__
<section end=more />

Aktuelle Version vom 26. März 2024, 09:56 Uhr

Die Absorptionsklasse stellt eine Einteilung von im Atemtrakt abgelagerten Stoffen entsprechend ihrer Absorptionsraten ins Blut dar. Es gibt die Absorptionsklassen

  • F (schnelle Absorption),
  • M (mäßig schnelle Absorption),
  • S (langsame Absorption) und
  • V (sehr schnelle Absorption).
Nach: RiPhyKo Teil 2 (Inkorporationsüberwachung)[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Referenzen

  1. Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen. Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV). Anlage zum RdSchr. vom 12.1.2007 – RS II 3 - 15530/1