Alarmstufe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Alarmstufe fasst die bei einer Alarmmeldung zu ergreifenden [[Alarmierung|Alarmierungen]] und Maßnahmen zusammen. In den vorliegenden Rahmenempfehlungen sind zwei Alarmstufen, nämlich Voralarm und Katastrophenalarm festgelegt. Alarmstufen werden vom Betreiber in der Alarmmeldung vorgeschlagen und von der Katastrophenschutzleitung festgelegt.  
Die Alarmstufe fasst die bei einer Alarmmeldung zu ergreifenden [[Alarmierung (bei Notfällen in kerntechnischen Anlagen)|Alarmierungen]] und Maßnahmen zusammen. In den vorliegenden Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz sind zwei Alarmstufen, nämlich Voralarm und Katastrophenalarm definiert. Alarmstufen werden vom Betreiber in der Alarmmeldung vorgeschlagen und von der Katastrophenschutzleitung festgelegt.   
== Verwendet in ==
:{{SSK|330}}
{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Alarmierungskriterium]]
*[[Alarmierungskriterien (bei Notfällen in kerntechnischen Anlagen)]]
*[[Alarmmaßnahmen]]
*[[Alarmmaßnahmen]]
*[[Alarmordnung]]
*[[Alarmordnung (bei Notfällen in kerntechnischen Anlagen)]]


[[Category:Glossar A5]]
==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Die Alarmstufe fasst die bei einer Alarmmeldung zu ergreifenden Alarmierungen und Maßnahmen zusammen. In den vorliegenden Rahmenempfehlungen sind zwei Alarmstufen, nämlich Voralarm und Katastrophenalarm festgelegt. Alarmstufen werden vom Betreiber in der Alarmmeldung vorgeschlagen und von der Katastrophenschutzleitung festgelegt.
:Aktuell verwendet: {{Referenzen|Vorlage:Rahmenempf KatS}}
 
==Referenzen==
<references />
 
[[Category:Geprüft 2024]]
[[Category:Zuständigkeit A5]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:AG83-23]]
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Aktuelle Version vom 26. März 2024, 10:44 Uhr

Die Alarmstufe fasst die bei einer Alarmmeldung zu ergreifenden Alarmierungen und Maßnahmen zusammen. In den vorliegenden Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz sind zwei Alarmstufen, nämlich Voralarm und Katastrophenalarm definiert. Alarmstufen werden vom Betreiber in der Alarmmeldung vorgeschlagen und von der Katastrophenschutzleitung festgelegt.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Die Alarmstufe fasst die bei einer Alarmmeldung zu ergreifenden Alarmierungen und Maßnahmen zusammen. In den vorliegenden Rahmenempfehlungen sind zwei Alarmstufen, nämlich Voralarm und Katastrophenalarm festgelegt. Alarmstufen werden vom Betreiber in der Alarmmeldung vorgeschlagen und von der Katastrophenschutzleitung festgelegt.

Aktuell verwendet: SSK 2015[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4