Anlageninterner Notfallschutz (bei kerntechnischen Anlagen): Unterschied zwischen den Versionen

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Der anlageninterne Notfallschutz umfasst Maßnahmen und Einrichtungen, um auslegungsüberschreitende Ereignisabläufe frühzeitig zu erkennen, zu kontrollieren und die möglichen Auswirkungen innerhalb und außerhalb der kerntechnischen Anlage zu begrenzen
Der anlageninterne Notfallschutz umfasst Maßnahmen und Einrichtungen, um auslegungsüberschreitende Ereignisabläufe frühzeitig zu erkennen, zu kontrollieren und die möglichen Auswirkungen innerhalb und außerhalb der kerntechnischen Anlage zu begrenzen
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Aktuelle Version vom 26. März 2024, 18:01 Uhr

Der anlageninterne Notfallschutz umfasst Maßnahmen und Einrichtungen, um auslegungsüberschreitende Ereignisabläufe frühzeitig zu erkennen, zu kontrollieren und die möglichen Auswirkungen innerhalb und außerhalb der kerntechnischen Anlage zu begrenzen

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Der anlageninterne Notfallschutz umfasst Maßnahmen und Einrichtungen, um auslegungsüberschreitende Ereignisabläufe frühzeitig zu erkennen, zu kontrollieren und die möglichen Auswirkungen innerhalb und außerhalb der Anlage zu begrenzen.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3