Eingreifrichtwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Eingreifrichtwerte sind [[Dosisrichtwert|Richtwerte der Dosis]], die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte [[Schutzmaßnahmen]] gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus.<section begin=more />
Eingreifrichtwerte sind [[Richtwert der Dosis (in Notfall-Expositionssituationen)|Richtwerte der Dosis]], die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte Schutzmaßnahmen gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus.
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==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK ===
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK ===
Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert ([[Effektive Dosis|effektive Dosis ]] oder [[Organ-Äquivalentdosis]]) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i.&nbsp;d.&nbsp;R. sind die [[Schutzmaßnahmen]] „[[Aufenthalt in Gebäuden]]“, „[[Evakuierung]]“ und „[[Jodblockade|Einnahme von Jodtabletten]]“ gemeint) zu erwägen ist.
Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert ([[Effektive Dosis|effektive Dosis ]] oder [[Organ-Äquivalentdosis]]) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i.&nbsp;d.&nbsp;R. sind die Schutzmaßnahmen „[[Aufenthalt in Gebäuden]]“, „[[Evakuierung]]“ und „[[Iodblockade|Einnahme von Jodtabletten]]“ gemeint) zu erwägen ist.
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Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.
Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.
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=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
=== Im ICRP Glossary (Englisch) ===
[http://www.icrpaedia.org/Intervention_Level Intervention Level]
[http://www.icrpaedia.org/Intervention_Level Intervention Level]
==Referenzen==
<references />


__NOTOC__
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[[Category:Zuständigkeit A5]]
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Aktuelle Version vom 27. März 2024, 14:21 Uhr

Intervention levels ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Eingreifrichtwerte sind Richtwerte der Dosis, die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte Schutzmaßnahmen gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus.

Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert (effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i. d. R. sind die Schutzmaßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“, „Evakuierung“ und „Einnahme von Jodtabletten“ gemeint) zu erwägen ist.

SSK 2015[2]

Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.

SSK 2015[3]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Intervention Level

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4