Lang andauernde Freisetzung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Eine langandauernde Freisetzung ist eine unfallbedingte [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] in die Atmosphäre, die länger als 48 Stunden andauert. | Eine langandauernde Freisetzung ist z. B. bei kerntechnischen Anlagen eine unfallbedingte [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] in die Atmosphäre, die länger als 48 Stunden andauert. | ||
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Eine langandauernde Freisetzung ist eine unfallbedingte Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre, die länger als 48 Stunden andauert. | |||
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Aktuelle Version vom 27. März 2024, 15:53 Uhr
Eine langandauernde Freisetzung ist z. B. bei kerntechnischen Anlagen eine unfallbedingte Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre, die länger als 48 Stunden andauert.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Eine langandauernde Freisetzung ist eine unfallbedingte Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre, die länger als 48 Stunden andauert.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3