Notfalleinsatzkraft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. Für Notfalleinsatzkräfte sind besondere [[Dosisrichtwert (in geplanten Expositionssituationen)|Dosisrichtwerte]] festgelegt.   
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Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte.  <section begin="more" />
==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte.   
:{{Euratom Art4|31}}
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==Referenzen==
<references />
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[[Category:Glossar]]
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[[Category:Zuständigkeit A5]]
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[[Category:Ungeprüft]]
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 08:44 Uhr

Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. Für Notfalleinsatzkräfte sind besondere Dosisrichtwerte festgelegt.

Nach: Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte.

Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom
Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3