Notfalleinsatzkraft: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. Für Notfalleinsatzkräfte sind besondere [[Dosisrichtwert (in geplanten Expositionssituationen)|Dosisrichtwerte]] festgelegt. | |||
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Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. | ==Weitere Definitionen== | ||
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 08:44 Uhr
Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. Für Notfalleinsatzkräfte sind besondere Dosisrichtwerte festgelegt.
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte.
- Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3