Notfallexpositionsgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Das Notfallexpositionsgebiet ist ein Gebiet, in dem [[Notfallmaßnahme|Notfallschutzmaßnahmen]] erforderlich werden. Die genaue Definition und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete wird durch den Allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegt.  
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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Gebiet, in dem [[Notfallmaßnahme|Notfallschutzmaßnahmen]] erforderlich werden. Die genaue Definition und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden [[Notfallplan]] des Bundes zu entnehmen.
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==Englische Fassung==
Emergency exposure are


==Referenzen==
==Referenzen==
<references />
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[[Category:Zuständigkeit A5]]
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[[Category:Glossar]]
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Version vom 28. März 2024, 09:46 Uhr

Emergency exposure area ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Das Notfallexpositionsgebiet ist ein Gebiet, in dem Notfallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die genaue Definition und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete wird durch den Allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegt. Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Gebiet, in dem Notfallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die genaue Definition und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden Notfallplan des Bundes zu entnehmen.

Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3