Notfallhandbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Notfallhandbuch (des Betreibers) beschreibt Maßnahmen und Prozeduren, die unter Verwendung der vorhandenen technischen Einrichtungen des anlageninternen Notfallschutzes anzuwenden sind, um ein auslegungsüberschreitendes Ereignis ([[Kerntechnischer Unfall|kerntechnischer Unfall]]) zu beherrschen oder seine radiologischen Auswirkungen zu begrenzen. Es ergänzt bei solchen Ereignissen den Teil des Betriebshandbuches, in dem die Beherrschung der Auslegungsstörfälle beschrieben wird. (2015-02-20 Rahmenempf. KatS)
Das Notfallhandbuch (des Betreibers) beschreibt Maßnahmen und Prozeduren, die unter Verwendung der vorhandenen technischen Einrichtungen des anlageninternen Notfallschutzes anzuwenden sind, um ein auslegungsüberschreitendes Ereignis ([[Kerntechnischer Unfall|kerntechnischer Unfall]]) zu beherrschen oder seine radiologischen Auswirkungen zu begrenzen. Es ergänzt bei solchen Ereignissen den Teil des Betriebshandbuches, in dem die Beherrschung der Auslegungsstörfälle beschrieben wird.  
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== Verwendet in ==
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Notfallmanagementsystem]]
*[[Notfallmaßnahme]]
*[[Notfallmaßnahme]]
*[[Notfallplan]]
*[[Notfallplan]]


==Referenzen==
<references />
[[Category:Geprüft 2024]]
[[Category:Zuständigkeit A5]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar A5]]
[[Category: AG83-22]]
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 08:49 Uhr

Das Notfallhandbuch (des Betreibers) beschreibt Maßnahmen und Prozeduren, die unter Verwendung der vorhandenen technischen Einrichtungen des anlageninternen Notfallschutzes anzuwenden sind, um ein auslegungsüberschreitendes Ereignis (kerntechnischer Unfall) zu beherrschen oder seine radiologischen Auswirkungen zu begrenzen. Es ergänzt bei solchen Ereignissen den Teil des Betriebshandbuches, in dem die Beherrschung der Auslegungsstörfälle beschrieben wird.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4