Notfallmaßnahme: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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==Weitere Definitionen== | |||
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK=== | |||
Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich. | Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich. | ||
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=== Im ICRP Glossary (Englisch) === | |||
[http://www.icrpaedia.org/Emergency_procedures Emergency procedures] | |||
==Referenzen== | |||
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 09:03 Uhr
Notfallschutzmaßnahme ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3