Notfallmaßnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich.  
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Notfallhandbuch]]
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*[[Notfallmanagementsystem]]
*[[Notfallplan]]
*[[Notfallplan]]


==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich.
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
=== Im ICRP Glossary (Englisch)  ===
=== Im ICRP Glossary (Englisch)  ===
[http://www.icrpaedia.org/Emergency_procedures  Emergency procedures]
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 09:03 Uhr

Notfallschutzmaßnahme ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Notfallmaßnahmen sind sowohl vorgeplante Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes als auch situationsbedingte Maßnahmen im präventiven und mitigativen Bereich.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Emergency procedures

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3