Risikowahrnehmung: Unterschied zwischen den Versionen
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Risikowahrnehmung beschreibt die subjektive, teilweise emotionale Einschätzung eines Risikos durch Individuen und Gruppen. Sie ist das Resultat der Verarbeitung und Bewertung von risikobezogenen Informationen aufgrund persönlicher Intuition und Erfahrung, aufgenommener Informationen und der Kommunikation mit anderen Individuen und Gruppen. | |||
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Risikowahrnehmung beschreibt die subjektive Einschätzung eines Risikos durch Individuen und Gruppen. Sie ist das Resultat der Verarbeitung und Bewertung von risikobezogenen Informationen aufgrund persönlicher Intuition und Erfahrung, aufgenommener Informationen und der Kommunikation mit anderen Individuen und Gruppen. | Risikowahrnehmung beschreibt die subjektive Einschätzung eines Risikos durch Individuen und Gruppen. Sie ist das Resultat der Verarbeitung und Bewertung von risikobezogenen Informationen aufgrund persönlicher Intuition und Erfahrung, aufgenommener Informationen und der Kommunikation mit anderen Individuen und Gruppen. | ||
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 11:27 Uhr
Risikowahrnehmung beschreibt die subjektive, teilweise emotionale Einschätzung eines Risikos durch Individuen und Gruppen. Sie ist das Resultat der Verarbeitung und Bewertung von risikobezogenen Informationen aufgrund persönlicher Intuition und Erfahrung, aufgenommener Informationen und der Kommunikation mit anderen Individuen und Gruppen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Risikowahrnehmung beschreibt die subjektive Einschätzung eines Risikos durch Individuen und Gruppen. Sie ist das Resultat der Verarbeitung und Bewertung von risikobezogenen Informationen aufgrund persönlicher Intuition und Erfahrung, aufgenommener Informationen und der Kommunikation mit anderen Individuen und Gruppen.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3