Strahlungsquelle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Eine Strahlungsquelle ist ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] – eine [[Strahlenexposition|Exposition]] verursachen kann.
Eine Strahlungsquelle ist ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] – eine [[Strahlenexposition|Exposition]] verursachen kann.
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:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Empf 1 mSv}}
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==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==

Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 13:37 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Eine Strahlungsquelle ist ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe – eine Exposition verursachen kann.

Art 4 Abs. 75 Richtlinie 2013/59/Euratom
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Weitere Definitionen

In ICRP 103

Objekt, von dem Strahlung ausgeht und für das Strahlenschutz als integrales Ganzes optimiert werden kann, wie z. B. Röntgeneinrichtungen, Strahlengeneratoren, offene und umschlossene radioaktive Stoffe. Allgemein: die Ursache für die Exposition durch ionisierende Strahlung.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Radioactive source

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6