Umweltradioaktivität: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 13:40 Uhr
Als Umweltradioaktivität wird umgangssprachlich das Vorkommen von Radionukliden in Umweltmedien (nach AVV IMIS z. B. Pflanzen, Lebens- und Futtermittel) bezeichnet. Messgrößen sind die Aktivitätskonzentration oder spezifische Aktivität sowie die Ortsdosis und Ortsdosisleistung.
- Nach Glossar Messanleitungen[1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Die Länder ermitteln die Radioaktivität insbesondere
- in Lebensmitteln, in Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen, sofern diese als Indikatoren für die Umweltradioaktivität dienen,
- in Arzneimitteln und deren Ausgangsstoffen,
- im Trinkwasser, im Grundwasser und in oberirdischen Gewässern außer Bundeswasserstraßen,
- in Abwässern, im Klärschlamm und in Abfällen sowie
- im Boden und in Pflanzen.
Referenzen
- ↑ Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist