Deterministischer Effekt: Unterschied zwischen den Versionen

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Titel: Deterministische Effekte 


Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine [[Schwellendosis]] und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband. Daher werden sie auch als gewebliche Effekte oder Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet. Verursacht werden deterministische Effekte durch den Tod und/oder durch die Inaktivierung von Funktionen vieler Zellen. In einigen Fällen sind deterministische Effekte durch Maßnahmen nach einer Bestrahlung veränderbar. <ref>{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}</ref> <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref>
Deterministische Effekte sind Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine [[Schwellendosis]] und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband.  




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=== zuvor definiert als: ===
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* Deterministische Strahlenwirkungen sind solche, bei denen die Schwere des Schadens mit der Dosis zunimmt. Für den Eintritt des Schadens besteht im Allgemeinen ein Schwellenwert, z.&nbsp; B. für Hautrötung oder Augenlinsentrübung. Deterministische Strahlenwirkungen werden auch als nicht-stochastische Strahlenwirkungen bezeichnet. <ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref>
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* Deterministische Effekte treten als Folge hoher Energiedepositionen durch ionisierende Strahlung auf, bei denen Zellen in funktionell bedeutsamer Zahl geschädigt werden oder absterben. Diese Effekte können vorübergehend oder dauerhaft sein. Deterministische Effekte treten erst oberhalb einer Schwellendosis auf. Deterministische Effekte sind u.&nbsp;a. Strahlenschäden der Haut (Erythem) und das akute Strahlensyndrom mit seinen möglichen Symptomenkomplexen in verschiedenen Formen (hämatologisch, gastrointestinal, (muko)kutan, [[Zerebrovaskuläre Erkrankungen|zerebrovaskulär]]).  <ref>{{Vorlage:Rahmenempf KatS}}</ref>
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== Verwendet in  ==
<references />


==Englische Definition==
Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von [[Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)|Grenzwert]]en für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und für die [[Organ-Äquivalentdosis]] verschiedener Organe zu vermeiden.
 
 
 
Deterministische Effekte sind Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine [[Schwellendosis]] und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband. ''Daher werden sie auch als gewebliche Effekte oder Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet.'' (Kommentar Trott:
Auch stochastische Effekte sind tissue reactions, da gibt es ein Durcheinander. Ich würde den Nachsatz streichen.)
 
 
Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von [[Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)|Grenzwert]]en für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und für die [[Organ-Äquivalentdosis]] verschiedener Organe zu vermeiden.
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== Siehe auch ==
==Siehe auch ==
*[[Stochastischer Effekt]]
*[[Stochastischer Effekt]]
[[Category:Glossar]]
 
[[Category:Glossar A1]]
==Weitere Definitionen==
[[Category:Glossar A3]]
=== In früheren Beratungsergebnissen der SSK ===
[[Category:Glossar A5]]
Deterministische Effekte sind Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine [[Schwellendosis]] und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband. Daher werden sie auch als gewebliche Effekte oder Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet.
[[Category:Glossar A6]]
 
Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von [[Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)|Grenzwert]]en für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und für die [[Organ-Äquivalentdosis]] verschiedener Organe zu vermeiden.
:{{SSK|324}}
 
 
Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine Schwellendosis und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband. Daher werden sie auch als gewebliche Effekte oder Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet. Verursacht werden deterministische Effekte durch den Tod und/oder durch die Inaktivierung von Funktionen vieler Zellen. In einigen Fällen sind deterministische Effekte durch Maßnahmen nach einer Bestrahlung veränderbar.
 
Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von Grenzwerten für die effektive Dosis und für die Organäquivalentdosis verschiedener Organe zu vermeiden.
:{{Referenzen|Vorlage:Empf Grenzwertsetzung|Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte|Vorlage:Grenzwerte Bevölkerung}}
 
Deterministische Strahlenwirkungen sind solche, bei denen die Schwere des Schadens mit der Dosis zunimmt. Für den Eintritt des Schadens besteht im Allgemeinen ein Schwellenwert, z.&nbsp;B. für Hautrötung oder Augenlinsentrübung. Deterministische Strahlenwirkungen werden auch als nicht-stochastische Strahlenwirkungen bezeichnet.
:{{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
 
Deterministische Effekte treten als Folge hoher Energiedepositionen durch ionisierende Strahlung auf, bei denen Zellen in funktionell bedeutsamer Zahl geschädigt werden oder absterben. Diese Effekte können vorübergehend oder dauerhaft sein. Deterministische Effekte treten erst oberhalb einer Schwellendosis auf. Deterministische Effekte sind u.&nbsp;a. Strahlenschäden der Haut ([[Erythem]]) und das akute [[Strahlensyndrom]] mit seinen möglichen Symptomenkomplexen in verschiedenen Formen (hämatologisch, gastrointestinal, (muko)kutan, zerebrovaskulär).
:{{Referenzen|Vorlage:Rahmenempf KatS}}
 
===In ICRP 103===
Schaden in Zellpopulationen, der durch eine Schwellendosis und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet ist. Auch als Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet. In einigen Fällen sind deterministische Wirkungen durch Maßnahmen nach einer Bestrahlung veränderbar.
 
'''In ICRP 103 als deterministische Wirkung bezeichnet.'''
 
===Im ICRP Glossary (Englisch)===
[http://www.icrpaedia.org/Deterministic_effect Deterministic effect]
 
==Referenzen==
<references />
 
[[index.php?title=Kategorie:Glossar]]
[[index.php?title=Kategorie:Glossar A3]]
[[index.php?title=Kategorie:Glossar A5]]
[[index.php?title=Kategorie:Glossar A6]]
[[index.php?title=Kategorie:Zuständigkeit A1]]
[[index.php?title=Kategorie:AG83-12]]
[[index.php?title=Kategorie:ICRP Glossary]]
[[index.php?title=Kategorie:Geprüft 2023]]
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Aktuelle Version vom 8. September 2025, 09:32 Uhr

Deterministische Schäden und Deterministische Strahlenwirkung und Deterministic effect sind Weiterleitungen auf diese Seite.

Titel: Deterministische Effekte

Deterministische Effekte sind Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine Schwellendosis und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband.



Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von Grenzwerten für die effektive Dosis und für die Organ-Äquivalentdosis verschiedener Organe zu vermeiden.


Deterministische Effekte sind Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine Schwellendosis und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband. Daher werden sie auch als gewebliche Effekte oder Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet. (Kommentar Trott: Auch stochastische Effekte sind tissue reactions, da gibt es ein Durcheinander. Ich würde den Nachsatz streichen.)


Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von Grenzwerten für die effektive Dosis und für die Organ-Äquivalentdosis verschiedener Organe zu vermeiden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.


Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Deterministische Effekte sind Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine Schwellendosis und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband. Daher werden sie auch als gewebliche Effekte oder Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet.

Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von Grenzwerten für die effektive Dosis und für die Organ-Äquivalentdosis verschiedener Organe zu vermeiden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.


Schäden in Geweben oder Organsystemen, deren Dosis-Wirkungsbeziehungen durch eine Schwellendosis und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet sind. Sie treten definitionsgemäß nicht an einzelnen Zellen auf, sondern beziehen sich stets nur auf einen Zellverband. Daher werden sie auch als gewebliche Effekte oder Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet. Verursacht werden deterministische Effekte durch den Tod und/oder durch die Inaktivierung von Funktionen vieler Zellen. In einigen Fällen sind deterministische Effekte durch Maßnahmen nach einer Bestrahlung veränderbar.

Ein Ziel des Strahlenschutzes ist es, schädliche deterministische Effekte durch die Setzung von Grenzwerten für die effektive Dosis und für die Organäquivalentdosis verschiedener Organe zu vermeiden.

SSK 2018[1] SSK 2019[2]SSK 2023[3]

Deterministische Strahlenwirkungen sind solche, bei denen die Schwere des Schadens mit der Dosis zunimmt. Für den Eintritt des Schadens besteht im Allgemeinen ein Schwellenwert, z. B. für Hautrötung oder Augenlinsentrübung. Deterministische Strahlenwirkungen werden auch als nicht-stochastische Strahlenwirkungen bezeichnet.

SSK 2015[4]

Deterministische Effekte treten als Folge hoher Energiedepositionen durch ionisierende Strahlung auf, bei denen Zellen in funktionell bedeutsamer Zahl geschädigt werden oder absterben. Diese Effekte können vorübergehend oder dauerhaft sein. Deterministische Effekte treten erst oberhalb einer Schwellendosis auf. Deterministische Effekte sind u. a. Strahlenschäden der Haut (Erythem) und das akute Strahlensyndrom mit seinen möglichen Symptomenkomplexen in verschiedenen Formen (hämatologisch, gastrointestinal, (muko)kutan, zerebrovaskulär).

SSK 2015[5]

In ICRP 103

Schaden in Zellpopulationen, der durch eine Schwellendosis und eine Zunahme des Schweregrads der Wirkung mit zunehmender Dosis gekennzeichnet ist. Auch als Gewebereaktion (tissue reactions) bezeichnet. In einigen Fällen sind deterministische Wirkungen durch Maßnahmen nach einer Bestrahlung veränderbar.

In ICRP 103 als deterministische Wirkung bezeichnet.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Deterministic effect

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  5. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4

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