Nomineller Risikokoeffizient: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2026, 12:45 Uhr
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Der nominelle Risikokoeffizient ist eine über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe. Das Lebenszeitrisiko bezeichnet die absolute Wahrscheinlichkeit pro Dosis, im Verlauf des Lebens an Krebs oder Leukämie zu erkranken (Inzidenzrisiko) oder daran zu sterben (Mortalitätsrisiko). Nominelle Risikokoeffizienten werden z. B. zur Festlegung der Gewebe-Wichtungsfaktoren verwendet.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 341. Sitzung der SSK am 02./03. Februar 2026 geprüft.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe. Das Lebenszeitrisiko bezeichnet die absolute Wahrscheinlichkeit pro Dosis, im Verlauf des Lebens an Krebs zu erkranken (Inzidenzrisiko) oder daran zu sterben (Mortalitätsrisiko). Nominelle Risikokoeffizienten sind Größen zur Berechnung der effektiven Dosis.
In ICRP 103
Über Geschlecht und Expositionsalter gemittelte Abschätzung des Lebenszeitrisikos pro Dosis für eine repräsentative Bevölkerungsgruppe.
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten für berufliche Expositionen Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 341. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 02./03.02.2026
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Risikoabschätzung für Hautkrebs durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 329. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 7./8. Dezember 2023
- ↑ 3,0 3,1 Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 326. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
- ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
