Notfallexpositionsgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Gebiet, in dem [[Notfallschutzmaßnahme]]n erforderlich werden. Die genaue Defintion und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden [[Notfallplan]] des Bundes zu entnehmen. <section begin=more />
Gebiet, in dem [[Notfallmaßnahme|Notfallschutzmaßnahmen]] erforderlich werden. Die genaue Defintion und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden [[Notfallplan]] des Bundes zu entnehmen. <section begin=more />
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Version vom 5. März 2021, 10:42 Uhr

Emergency exposure area ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Gebiet, in dem Notfallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die genaue Defintion und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden Notfallplan des Bundes zu entnehmen.

Aktuell verwendet in:
SSK 2019 - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden[1]

Englische Fassung

Emergency exposure are

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3