Hochfrequenzanlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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(kein Unterschied)

Version vom 14. Mai 2021, 11:09 Uhr

Im Sinne der 26. BImSchV: Ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen, ausgenommen sind Anlagen, die breitbandige elektromagnetische Impulse erzeugen und der Landesverteidigung dienen.

Aktuell verwendet in:
SSK 2021 - Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021