Ermächtigter Arzt: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“ (Kirchinger) | |||
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Version vom 17. August 2021, 13:06 Uhr
Authorised physician ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Der im Strahlenschutz ermächtigte Arzt berät die Betriebe in betrieblichen Strahlenschutzfragen. Er ist auch für die im Strahlenschutzrecht geforderten Eignungsuntersuchungen zuständig, da die betrieblichen Bedingungen im Einzelfall mit über die Eignung entscheiden können.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2017 - Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall[1]
Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“ (Kirchinger)
Englische Fassung
Authorised physician
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 287. Sitzung der SSK am 23./24. März 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 27.06.2018 B2