Aufenthalt in Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 3. August 2020, 08:53 Uhr
Der „Aufenthalt in Gebäuden“ ist eine Maßnahme des externen Notfallschutzes zur Reduzierung der äußeren Strahlenexposition durch Abschirmung und zur Verringerung der Inhalation kontaminierter Atemluft.
Verwendet in
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1] SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[2]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4