Freisetzung radioaktiver Stoffe: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 13. April 2023, 08:21 Uhr

Freisetzung radioaktiver Stoffe ist ein unbeabsichtigtes Entweichen radioaktiver Stoffe in die Umgebung.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3