Normale Exposition: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen derselben Benutzerin werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
Normale Exposition ist die Erwartete [[Exposition]] unter normalen Betriebsbedingungen einer Anlage oder [[Tätigkeit]] (einschließlich Instandhaltung, Inspektion, Stilllegung), einschließlich geringfügiger Vorkommnisse, die unter Kontrolle gehalten werden können, d. h. während des normalen Betriebs und bei vorsorglich berücksichtigten betrieblichen Vorkommnissen.
Normale Exposition ist die Erwartete [[Exposition]] unter normalen Betriebsbedingungen einer Anlage oder [[Tätigkeit]] (einschließlich Instandhaltung, Inspektion, Stilllegung), einschließlich geringfügiger Vorkommnisse, die unter Kontrolle gehalten werden können, d. h. während des normalen Betriebs und bei vorsorglich berücksichtigten betrieblichen Vorkommnissen.
:{{Euratom Art4|56}}
:{{Euratom Art4|56}}
:{{SSK|330}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Empf 1 mSv}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Empf 1 mSv}}


Zeile 10: Zeile 11:
<references />
<references />


 
[[Category:Geprüft 2024]]
[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Glossar A4]]
[[Category:Glossar A4]]
Zeile 16: Zeile 17:
[[Category:Zuständigkeit A7]]
[[Category:Zuständigkeit A7]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category: AG83-21]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 12:15 Uhr

Normal exposure ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Normale Exposition ist die Erwartete Exposition unter normalen Betriebsbedingungen einer Anlage oder Tätigkeit (einschließlich Instandhaltung, Inspektion, Stilllegung), einschließlich geringfügiger Vorkommnisse, die unter Kontrolle gehalten werden können, d. h. während des normalen Betriebs und bei vorsorglich berücksichtigten betrieblichen Vorkommnissen.

Art 4 Abs. 56 Richtlinie 2013/59/Euratom
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6