Notfall-Dosiswerte: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Umweltministerium|Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit]] hat per Rechtsverordnung ([https://www.gesetze-im-internet.de/ndwv/BJNR217200018.html Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV]) Notfall-Dosiswerte festgelegt, die bei einem [[Notfall]] als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum [[Aufenthalt in Gebäuden]], zur [[Iodblockade|Einnahme von Jodtabletten]], [[Evakuierung]]. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen [[Eingreifrichtwert]]en.  
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen Eingreifrichtwerten.  
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==Englische Fassung==
==Englische Fassung==
Emergency dose values
Emergency dose values


==Referenzen==
<references />
[[Category:Geprüft 2024]]
[[Category:Glossar A4]]
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[[Category:Zuständigkeit A5]]
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[[Category:Glossar]]
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[[Category: Ungeprüft]]
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 09:05 Uhr

Emergency dose values ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Notfall-Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen Eingreifrichtwerten.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen Eingreifrichtwerten.

Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]

Englische Fassung

Emergency dose values

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3