Evakuierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahmeorte). Evakuierung ist zusammen mit [[Aufenthalt in Gebäuden]] und [[Iodblockade]] eine der drei [[Notfallmaßnahme]]n.  
Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahmeorte). Evakuierung ist zusammen mit [[Aufenthalt in Gebäuden]] und [[Iodblockade]] eine der drei [[Notfallmaßnahme]]n.  
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==Siehe auch==
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2024, 15:41 Uhr

Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahmeorte). Evakuierung ist zusammen mit Aufenthalt in Gebäuden und Iodblockade eine der drei Notfallmaßnahmen.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahmeorte).

Aktuell verwendet in: SSK 2015a[1] SSK 2015b[2]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Evacuation

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3