Precautionary Principle (Vorsorgeprinzip): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Die Seite wurde neu angelegt: „„Wenn eine Tätigkeit die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu schädigen droht, sollten Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, auch wenn einige der Ursache- und Wirkungs-Beziehungen noch nicht vollständig wissenschaftlich etabliert sind.“ (SEHN 2013). ==Referenzen== <references /> Category:Glossar Category:Zuständigkeit A1 Category:Ungeprüft __NOTOC__“ |
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Das Vorsorgeprinzip (engl. Precautionary Principle) ist eine Handlungsmaxime, die besagt, dass bei Fehlen wissenschaftlicher Gewissheit über das Ausmaß und die Folgen einer Gefährdung von Mensch und Umwelt (z.B. durch eine neue Technologie) präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden zu ergreifen sind. <blockquote>Glossar BfS</blockquote> | |||
Verweis auf EU Definition https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/precautionary-principle.html | |||
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2025, 15:10 Uhr
Titel Vorsorgeprinzip (Weiterleitung Precautionary Principle auf Vorsorgeprinzip)
Das Vorsorgeprinzip (engl. Precautionary Principle) ist eine Handlungsmaxime, die besagt, dass bei Fehlen wissenschaftlicher Gewissheit über das Ausmaß und die Folgen einer Gefährdung von Mensch und Umwelt (z.B. durch eine neue Technologie) präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden zu ergreifen sind.
Glossar BfS
Verweis auf EU Definition https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/precautionary-principle.html
Referenzen
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