IAEA: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''<section begin=abk />International Atomic Energy Agency<section end=abk />''' (Abkürzung: '''IAEA''') ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation. Laut Satzung soll sie „den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrößern“, die Anwendung radioaktiver Stoffe und die internationale Zusammenarbeit fördern sowie die militärische Nutzung dieser Technologie (z.&nbsp;B. Proliferation von Kernwaffen) durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.
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[https://www.iaea.org/ Offizielle Website]
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==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Die IAEA <u>I</u>nternational <u>A</u>tomic <u>E</u>nergy <u>A</u>gency ('' Internationale Atomenergie-Organisation'') ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation. Laut Satzung soll sie „den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrößern“, die Anwendung radioaktiver Stoffe und die internationale Zusammenarbeit fördern sowie die militärische Nutzung dieser Technologie (z.&nbsp;B. Proliferation von Kernwaffen) durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.
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==Referenzen==
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2022, 10:56 Uhr

Die IAEA International Atomic Energy Agency ( Internationale Atomenergie-Organisation)

Siehe auch

Weblinks

Offizielle Website

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Die IAEA International Atomic Energy Agency ( Internationale Atomenergie-Organisation) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation. Laut Satzung soll sie „den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrößern“, die Anwendung radioaktiver Stoffe und die internationale Zusammenarbeit fördern sowie die militärische Nutzung dieser Technologie (z. B. Proliferation von Kernwaffen) durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.

Aktuell verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5