Tumor: Unterschied zwischen den Versionen

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== Siehe auch  ==
* [[Benigner Tumor]]
* [[Maligner Tumor]]


==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Tumoren sind Gewebeschwellungen, die auch vererblich sein können. Im Falle einer Neoplasie (Neubildung von Körpergewebe) erfolgt die Einteilung nach dem biologischen Wachstumsverhalten und nach dem Ursprungsgewebe. In Abhängigkeit von der Fähigkeit, Metastasen auszubilden, unterscheidet man zwischen benignen (gutartige), maligne (bösartige) und semimalignen Tumoren. Die malignen Tumoren werden nochmals in niedrig-maligne und hoch-maligne Tumoren unterteilt. Maligne Tumoren werden häufig als Krebs bezeichnet. Sie sind invasiv, d.&nbsp;h. sie wachsen in umgebendes Gewebe ein und zerstören es. Außerdem setzen sie durch Verbreitung über das Blut (hämatogen), die Lymphe (lymphogen) oder durch Abtropfung beispielsweise im Bauchraum Tochtergeschwulste. Typische bösartige Tumoren sind der Dickdarmkrebs und der Lungenkrebs.
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In der Behandlung von Tumoren ist Bestrahlungen eine der drei Hauptsäulen der Behandlung.  
Im weiteren Sinne eine örtlich umschriebene Zunahme des Gewebevolumens, im engeren Sinne gewebliche Neubildung (Neoplasie) in Form eines spontanen, autonomen und irreversiblen Wachstums, das über jenes eines normalen Gewebes hinausgeht.
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==Referenzen==
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===an anderer Stelle definiert als:===
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== Verwendet in  ==
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 12:38 Uhr

Krebs ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Sprachen: Deutsch English

Tumoren (TU) sind unkontrollierte Gewebeneubildungen und können in vielen Körpergeweben auftreten. Es gibt genetische Faktoren, die eine Tumorbildung begünstigen können. Die Wahrscheinlichkeit der Tumorentstehung kann durch ionisierende Strahlung erhöht sein. Im Falle einer Neoplasie (Neubildung von Körpergewebe) erfolgt die Einteilung nach dem biologischen Wachstumsverhalten und nach dem Ursprungsgewebe. In Abhängigkeit von der Fähigkeit Metastasen auszubilden, unterscheidet man zwischen benignen (gutartige), malignen und semimalignen Tumoren. Maligne Tumoren werden häufig als Krebs bezeichnet. Die Strahlentherapie ist eine der drei Säulen in der Behandlung von Tumoren.

Aktuell verwendet in:
Diese Definition wurde zuletzt in der 310. Sitzung der SSK am 9./10. Februar 2021 geprüft.

SSK 2023[1] SSK 2022[2]

Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Tumoren sind Gewebeschwellungen, die auch vererblich sein können. Im Falle einer Neoplasie (Neubildung von Körpergewebe) erfolgt die Einteilung nach dem biologischen Wachstumsverhalten und nach dem Ursprungsgewebe. In Abhängigkeit von der Fähigkeit, Metastasen auszubilden, unterscheidet man zwischen benignen (gutartige), maligne (bösartige) und semimalignen Tumoren. Die malignen Tumoren werden nochmals in niedrig-maligne und hoch-maligne Tumoren unterteilt. Maligne Tumoren werden häufig als Krebs bezeichnet. Sie sind invasiv, d. h. sie wachsen in umgebendes Gewebe ein und zerstören es. Außerdem setzen sie durch Verbreitung über das Blut (hämatogen), die Lymphe (lymphogen) oder durch Abtropfung beispielsweise im Bauchraum Tochtergeschwulste. Typische bösartige Tumoren sind der Dickdarmkrebs und der Lungenkrebs.

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[3]

Im weiteren Sinne eine örtlich umschriebene Zunahme des Gewebevolumens, im engeren Sinne gewebliche Neubildung (Neoplasie) in Form eines spontanen, autonomen und irreversiblen Wachstums, das über jenes eines normalen Gewebes hinausgeht.

SSK 2017 - Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung[4]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 17.4.2018