ICD: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) ist das weltweit anerkannte Klassifikationssystem der [[WHO|Weltgesundheitsorganisation]] für medizinische Diagnosen. In Deutschland sind die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Ärzte und Psychotherapeuten oder davon geleitete Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach ICD 10-GM (German Modification) zu verschlüsseln. Rechtliche Grundlage dafür ist § 295 Absatz 1 Satz 2 des fünften Sozialgesetzbuchs (Abrechnung ärztlicher Leistungen). Verbindlich für die Verschlüsselung ist seit dem 1. Januar 2018 die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebene ICD 10-GM Version 2018. Die von der World Health Organization (WHO) herausgegebene neue Ausgabe (ICD 11) soll nach deren Angaben ab 2022 in Kraft treten. | Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) ist das weltweit anerkannte Klassifikationssystem der [[WHO|Weltgesundheitsorganisation]] für medizinische Diagnosen. In Deutschland sind die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Ärzte und Psychotherapeuten oder davon geleitete Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach ICD 10-GM (German Modification) zu verschlüsseln. Rechtliche Grundlage dafür ist § 295 Absatz 1 Satz 2 des fünften Sozialgesetzbuchs (Abrechnung ärztlicher Leistungen). Verbindlich für die Verschlüsselung ist seit dem 1. Januar 2018 die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebene ICD 10-GM Version 2018. Die von der World Health Organization (WHO) herausgegebene neue Ausgabe (ICD 11) soll nach deren Angaben ab 2022 in Kraft treten. | ||
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*[https://www.who.int/classifications/icd/en/ Offizielle Website der ICD] | *[https://www.who.int/classifications/icd/en/ Offizielle Website der ICD] | ||
*[https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/ Offizielle Seite zur ICD-10-GM] | *[https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/ Offizielle Seite zur ICD-10-GM] | ||
==Referenzen== | |||
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Aktuelle Version vom 25. August 2022, 13:31 Uhr
| Sprachen: | Deutsch English |
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Die International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) (ICD) ist das weltweit anerkannte Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation für medizinische Diagnosen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 310. Sitzung der SSK am 9./10. Februar 2021 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) ist das weltweit anerkannte Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation für medizinische Diagnosen. In Deutschland sind die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Ärzte und Psychotherapeuten oder davon geleitete Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach ICD 10-GM (German Modification) zu verschlüsseln. Rechtliche Grundlage dafür ist § 295 Absatz 1 Satz 2 des fünften Sozialgesetzbuchs (Abrechnung ärztlicher Leistungen). Verbindlich für die Verschlüsselung ist seit dem 1. Januar 2018 die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebene ICD 10-GM Version 2018. Die von der World Health Organization (WHO) herausgegebene neue Ausgabe (ICD 11) soll nach deren Angaben ab 2022 in Kraft treten.
- SSK 2018[2]
Weblinks
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5