SSK Wiki:Über Glossar Strahlenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Die Seite wurde neu angelegt: „Die SSK Wiki wird von der Arbeitsgruppe 83 ''Glossar'' erstellt und bearbeitet. Das Ziel der SSK Wiki ist es für Zukünftige SSK Publikationen einheitlich Beg…“
 
Änderung von 62.138.3.52 (Diskussion) wurde auf die letzte Version von Admin zurückgesetzt
Markierung: Zurücksetzung
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die SSK Wiki wird von der Arbeitsgruppe 83 ''Glossar'' erstellt und bearbeitet. Das Ziel der SSK Wiki ist es für Zukünftige SSK Publikationen einheitlich Begriffsdefinitionen zu verwenden und die Arbeit der SSK zu erleichtern.  
Das Glossar Strahlenschutz wird von der Arbeitsgruppe 83 ''Glossar'' der Strahlenschutzkommission (SSK) erstellt und bearbeitet. Das vorrangige Ziel dieses Glossars ist, für zukünftige Publikationen der SSK einheitliche Begriffsdefinitionen bereit zu halten und damit die Arbeit der SSK zu erleichtern.  


Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMU berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMU gerichtet und u. a. auf der SSK Website veröffentlicht. Gemäß der Satzung der SSK ist bei Auskünften gegenüber Dritten eine Zustimmung des BMU erforderlich. Fragen zum Strahlenschutz sollten daher direkt an das BMU gerichtet werden.
Die SSK ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMUV berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUV gerichtet und werden u. a. auf der Website der SSK veröffentlicht. Gemäß der Satzung der SSK ist bei Auskünften gegenüber Dritten eine Zustimmung des BMUV erforderlich. Fragen zum Strahlenschutz sollten daher direkt an das BMUV gerichtet werden.

Aktuelle Version vom 14. Juli 2024, 09:32 Uhr

Das Glossar Strahlenschutz wird von der Arbeitsgruppe 83 Glossar der Strahlenschutzkommission (SSK) erstellt und bearbeitet. Das vorrangige Ziel dieses Glossars ist, für zukünftige Publikationen der SSK einheitliche Begriffsdefinitionen bereit zu halten und damit die Arbeit der SSK zu erleichtern.

Die SSK ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMUV berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUV gerichtet und werden u. a. auf der Website der SSK veröffentlicht. Gemäß der Satzung der SSK ist bei Auskünften gegenüber Dritten eine Zustimmung des BMUV erforderlich. Fragen zum Strahlenschutz sollten daher direkt an das BMUV gerichtet werden.