Ermächtigter Arzt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der im Strahlenschutz ermächtigte Arzt berät die Betriebe in betrieblichen Strahlenschutzfragen. Er ist auch für die im Strahlenschutzrecht geforderten Eignungsuntersuchungen zuständig, da die betrieblichen Bedingungen im Einzelfall mit über die Eignung entscheiden können. <section begin=more />
Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung ([https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__175.html § 175 StrlSchV]) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“.
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Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“ (Kirchinger)
== Siehe auch  ==
:{{Strahlennotfallmedizin}}
*[[Strahlenschutzarzt]]


Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. (Kirchinger Änderungen Reiners)
==Weitere Definitionen==
:{{Strahlennotfallmedizin}}
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Der im Strahlenschutz ermächtigte Arzt berät die Betriebe in betrieblichen Strahlenschutzfragen. Er ist auch für die im Strahlenschutzrecht geforderten Eignungsuntersuchungen zuständig, da die betrieblichen Bedingungen im Einzelfall mit über die Eignung entscheiden können. <section begin="more" />
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==Englische Fassung==
==Englische Fassung==
Authorised physician
Authorised physician


== Siehe auch  ==
==Referenzen==
*[[Strahlenschutzarzt]]
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[[Category:Zuständigkeit A2]]
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 09:00 Uhr

Authorised physician ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (§ 175 StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Der im Strahlenschutz ermächtigte Arzt berät die Betriebe in betrieblichen Strahlenschutzfragen. Er ist auch für die im Strahlenschutzrecht geforderten Eignungsuntersuchungen zuständig, da die betrieblichen Bedingungen im Einzelfall mit über die Eignung entscheiden können.

SSK 2017[2]

Englische Fassung

Authorised physician

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 287. Sitzung der SSK am 23./24. März 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 27.06.2018 B2