Aufenthalt in Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen

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Der „Aufenthalt in Gebäuden“ ist eine Maßnahme des externen Notfallschutzes zur Reduzierung der äußeren [[Strahlenexposition]] durch Abschirmung und zur Verringerung der [[Inhalation]] kontaminierter Atemluft.  
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Der „Aufenthalt in Gebäuden“ ist eine Maßnahme des externen Notfallschutzes zur Reduzierung der äußeren [[Strahlenexposition]] durch Abschirmung und zur Verringerung der [[Inhalation]] kontaminierter Atemluft.
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==Weitere Definitionen==
=== Im ICRP Glossary (Englisch)  ===
[http://www.icrpaedia.org/Sheltering Sheltering]


==Referenzen==
<references />
[[Category:Geprüft 2024]]
[[Category:Glossar A3]]
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[[Category:Glossar A6]]
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Aktuelle Version vom 5. April 2024, 14:23 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Der „Aufenthalt in Gebäuden“ ist eine Maßnahme des externen Notfallschutzes zur Reduzierung der äußeren Strahlenexposition durch Abschirmung und zur Verringerung der Inhalation kontaminierter Atemluft.

Aktuell verwendet in: SSK 2015a[1] SSK 2015b[2]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Sheltering

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4