Maligner Tumor: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein maligner (bösartiger) [[Tumor]] ist im Gegensatz zu einem [[Benigner Tumor|benignen (gutartigen) Tumor]] durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.<section begin="more" />
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Ein maligner [[Tumor]] ist im Vergleich zu einem [[Benigner Tumor|benignen Tumor]] durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.<section begin="more" />
==Weitere Definitionen==
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===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Ein maligner [[Tumor]] ist im Vergleich zu einem [[Benigner Tumor|benignen Tumor]] durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.
:{{Stgn benigne Tumoren}}
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==Siehe auch==
==Referenzen==
* [[Tumor]]
<references />
* [[Benigner Tumor]]


[[Category:Glossar A1]]
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Version vom 2. Februar 2022, 14:53 Uhr

Ein maligner (bösartiger) Tumor ist im Gegensatz zu einem benignen (gutartigen) Tumor durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.

Aktuell verwendet in:
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[1]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Ein maligner Tumor ist im Vergleich zu einem benignen Tumor durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.

SSK 2017 - Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 17.4.2018